Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Holzgünz (Vorentwurf); Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Gemeinderat Holzgünz hat in der Sitzung vom 23.04.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.
Geltungsbereich:
Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von ca. 12 km² und soll im Sinne des § 5 des BauGesetzBuches (BauGB) vollständig überarbeitet werden. Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan) umfasst dabei sämtliche Ortsteile und Grundstücke des Gemeindegebietes.
Das Gemeindegebiet wird wie folgt umgrenzt :
Im Norden durch die Gemeinden Lauben und Westerheim, im Osten durch die Gemeinde Westerheim, im Süden durch Gemeinden Ungerhausen und Memmingerberg sowie im Westen durch die Gemeinde Trunkelsberg und das Gemeindegebiet der Stadt Memmingen. Die Gebietsabgrenzung wird aus dem nachfolgenden Lageplan mit Stand vom 23.04.2026 ersichtlich.