In Anlage steht Ihnen der aktuellen Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ zu Ihrer weiteren Verwendung zur Verfügung.
Da die Anzeige von Änderungen durch die Steuerpflichtigen ein wesentliches Instrument ist, um die Grundsteuer-Bemessungsgrundlagen aktuell zu halten, empfehlen wir Ihnen, die Bürgerinnen und Bürger jährlich in zeitlicher Nähe zum Jahreswechsel auf Ihren Websites, gegebenenfalls vorhandenen Social-Media-Accounts sowie in den kommunalen Informationsblättern darüber zu informieren.