Neuaufstellung Ausgleichsbebauungsplan, Bekanntmachung
Holzgünz
Bekanntmachung
über den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie die
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
für den Vorentwurf der
Neuaufstellung des Ausgleichsbebauungsplanes der Gemeinde Holzgünz
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat Holzgünz hat in der Sitzung vom 23.07.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Neuaufstellung des Ausgleichsbebauungsplanes der Gemeinde Holzgünz beschlossen.